VIELE WEGE LEICHTER.
Pflege Ihrer Liebsten zu erleichtern.
VIELE WEGE LEICHTER.
WIR IHREN INDIVIDUELLEN
UNTERSTÜTZUNGSBEDARF.

ÜBER MICH

MEINE
LEISTUNGEN
Als unabhängige neutrale Beratungsstelle informieren wir Sie gerne im Rahmen des Beratungseinsatzes nach §37.3 SGB XI über folgende Leistungen:
- Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen
- Wohnraumanpassung
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Entlastungsleistungen
- Tages- / Nachtpflege
- Pflegekurs/-schulung
- Rehabilitationsleistungen
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Pflege-/ Hilfsmittel/technische Hilfen
- Erneute Pflegebegutachtung
- Freistellungsmöglichkeiten / Pflegezeit / Familienpflegezeit
Diese Beratung ist für Sie kostenfrei!
Darüber hinaus, bieten wir Ihnen weiterführende Leistungen an:
- Pflegegradbeantragung
- Begleitung bei MD-Terminen
- Widerspruch gegen MD-Bescheid
- Beratungen zu Behandlungspflege
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsrecht
- Hilfe bei Antragsstellung (bspw. Sozialhilfe, Pflegegutachten, u.v.m.)
- Antrag auf Wohngeld
- Hausnotruf
MITGLIED IM

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LEISTUNGEN
Als unabhängige neutrale Beratungsstelle informieren wir Sie gerne im Rahmen des Beratungseinsatzes nach §37.3 SGB XI über folgende Leistungen:
- Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen
- Wohnraumanpassung
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Entlastungsleistungen
- Tages- / Nachtpflege
- Pflegekurs/-schulung
- Rehabilitationsleistungen
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Pflege-/ Hilfsmittel/technische Hilfen
- Erneute Pflegebegutachtung
- Freistellungsmöglichkeiten / Pflegezeit / Familienpflegezeit
Diese Beratung ist für Sie kostenfrei!
Darüber hinaus, bieten wir Ihnen weiterführende Leistungen an:
- Pflegegradbeantragung
- Begleitung bei MD-Terminen
- Widerspruch gegen MD-Bescheid
- Beratungen zu Behandlungspflege
- Vorsorgevollmacht
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- Hilfe bei Antragsstellung (bspw. Sozialhilfe, Pflegegutachten, u.v.m.)
- Antrag auf Wohngeld
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WISSENSWERTE
FRAGEN & ANTWORTEN
Nein, das Pflegegeld bleibt in der Regel unberührt. Die Tagespflege wird aus anderen Mitteln der Pflegekasse finanziert.
Der Entlastungsbetrag kann für Hauswirtschaft wie Kochen, Haushaltsreinigung, Betreuung, Einkaufen etc. genutzt werden. Zudem kann der Entlastungsbetrag auch als Essenspauschale in der Tagespflege oder einer Pflegeeinrichtung genutzt werden.. Es ist auch möglich bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag für pflegerische Tätigkeiten zu nutzen.
Wenn mir ein Pflegegrad zugesprochen wird und ich auch eine Person habe, die mich pflegt. Pflegegeld gibt es grundsätzlich ab dem Pflegegrad 2.
Eine Pflegeberatungsstelle informiert und unterstützt Pflegebedürftige sowie ihre Zugehörigen in allen Fragen rund um die Pflege. Ziel ist es, individuelle Lösungen zu finden und die bestmögliche Versorgung des Hilfesuchenden zu gewährleisten.
Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige aller Pflegegrade, deren Zugehörigen sowie an Personen, die sich über Pflegeleistungen informieren wollen.
Pflegegeld wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, die von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden. Sachleistungen werden direkt an ambulante Pflegedienste für ihre Leistungen gezahlt. Pflegesachleistungen werden in der Regel in Anspruch genommen, wenn es keine Pflegeperson gibt.
Falls ihr Antrag abgelehnt wurde, können sie Widerspruch einlegen. Wir beraten Sie zu den nächsten Schritten und unterstützen Sie im Widerspruchsverfahren.
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Schulungen, Beratungen, Entlastungsleistungen und in manchen Fällen auch Rentenansprüche.
Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu nehmen. Ein Pflegedienst oder eine andere Person des Vertrauens kann in dieser Zeit die Pflege übernehmen. Verhinderungspflege kann auch für Kurzzeitpflege als auch Tagespflege genutzt werden, wenn dessen Budget ausgeschöpft ist.
Die Pflegegrad-Assessments dienen der Begutachtung des medizischen Dienstes, die Pflegebedürftigkeit einer Person richtig einzuschätzen.
Ja, bei Bedarf an barrierefreiem Wohnraum kann die Pflegekasse Zuschüsse zur Wohnraumanpassung gewähren. Der Antrag sollte möglichst vor dem Umbau gestellt werden.
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad sind verpflichtet regelmäßig eine Beratung nach 37,3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie gerne über die Leistungen der Pflegeversicherung.
Sie können uns telefonisch zu unseren Anrufzeiten erreichen. Zudem können Sie uns auch eine E-Mail schreiben oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Das ist nicht nötig, denn die Leistung, wie das Stellen von Medikamenten oder Verabreichen von Medikamenten, ist eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus wonach ein Pflegedienst arbeitet. Diese Leistung ist für den Versicherten in der Regel kostenlos.
- Wenn die pflegenden Angehörigen / Zugehörigen in Urlaub fahren, selbst im Krankenhaus oder zur Reha sind.
- Wenn der Versicherte aus dem Krankenhaus oder Reha kommt und die Häuslichkeit noch vorbereitet werden muss
- In besonderen Krisensituationen
- Für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad und deren Angehörigen bzw. Zugehörigen wird die Beratung von der Pflegekasse übernommen.
- Weiterführende Beratungen, wie Unterstützung bei Antragsstellungen und ähnliche Beratungsdienstleistungen werden nicht von der Pflegekasse übernommen und direkt mit der niedergelassenen unabhängigen Beratungsstelle abgerechnet.
Einen Erstantrag erhält man bei seiner zuständigen Pflegekasse. Auf eine telefonische Anfrage, wird dieser dem Versicherten per Post zugeschickt. Manche Pflegekassen bieten den Antrag bereits als Downloadformular auf deren Homepage an.
Wird ein Hilfsmittel benötigt, wird dies bei der Kranken- oder Pflegekasse beantragt. Der behandelnde Arzt stellt ein Rezept aus, mit diesem Rezept geht der Versicherte zum Sanitätshaus oder zu einem Online-Anbieter seiner Kasse und sucht sich das passende Hilfsmittel aus.
Viele Berufsgruppen arbeiten ganz eng zusammen um die weitere Versorgung eines Versicherten, der Hilfe von anderen benötigt um außerhalb einer Krankenhausbehandlung gut leben zu können. Das sogenannte Entlassungsmanagement kümmert sich bereits im Krankenhaus um z.B. einen Reha-Platz, Kurzeitpflege, Hilfsmittel, die in der Häuslichkeit benötigt werden und um die Beantragung eines Pflegegrades.
KONTAKT
Haben Sie ein Anliegen oder wünschen eine Pflegeberatung?
Ich freue mich über Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!
TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNGEN:
Neben den telefonischen Rufzeiten können Sie uns auch per E-Mail erreichen. Alternativ hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.
DAS
LEISTUNGEN

PFLEGEGELD / PFLEGESACHLEISTUNGEN / KOMBINATIONSLEISTUNGEN

WOHNRAUMANPASSUNG

VERHINDERUNGSPFLEGE

KURZZEITPFLEGE

ENTLASTUNGSLEISTUNGEN

ANGEBOTE ZUR UNTERSTÜTZUNG IM ALLTAG

TAGES- / NACHTPFLEGE

PFLEGEKURS / -SCHULUNG

REHABILITATIONSLEISTUNGEN

PFLEGE-/HILFSMITTEL

ERNEUTE PFLEGEBEGUTACHTUNG

FREISTELLUNGSMÖGLICHKEITEN / PFLEGEZEIT / FAMILIENPFLEGEZEIT
UNSERE
KANZLEI
Die Kanzlei KOHAKE & LEISE kann auf mehr als 40 Jahre Erfahrung am Standort Lohne für eine kompetente, umfassende und zuverlässige Rechtsberatung und Rechtsvertretung sowie ein leistungsstarkes Notariat zurückblicken.
Rechtsanwalt Schlarmann wurde 1976 als Rechtsanwalt zugelassen und 1983 zum Notar bestellt. Gemeinsam mit Rechtsanwalt und Notar Franz-Otto Blömer (verstorben 2003) führte er die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in Sozietät bis 2003. Im Jahr 2005 trat Rechtsanwalt und Notar Stephan Kohake in die Kanzlei ein und führte diese gemeinsam mit Ludger Schlarmann erfolgreich weiter.
Rechtsanwalt gr. Holthaus wurde 1977 als Rechtsanwalt zugelassen und 1980 zum Notar bestellt. Bis 2000 arbeitete er in Sozietät mit Rechtsanwalt und Notar a.D. Burkhard Krapp. Ab 2000 führte er sein Notariat nebst Rechtsanwaltstätigkeit alleine weiter. 2009 trat Rechtsanwalt Leise in die Kanzlei ein, welche ab 2013 in Sozietät geführt wurde.
Beide Kanzleien schlossen sich noch im gleichen Jahr 2013 zu einer neuen Sozietät zusammen, der im Jahr 2014 bis zu seinem Ausscheiden Ende 2019 auch Rechtsanwalt Hendrik Krapp beitrat.
Anfang 2020 konnte das neu errichtete Kanzleigebäude in der Klapphakenstraße 23 in Lohne bezogen werden. Seither führen Rechtsanwalt und Notar Stephan Kohake und Rechtsanwalt Daniel Leise die Kanzlei federführend als Gesellschafter erfolgreich fort.
Mitte 2021 trat Rechtsanwalt Thomas Wüst in die Kanzlei ein.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Günter gr. Holthaus schied Ende 2022 aus altersbedingten Gründen aus der Kanzlei aus und beendete seine jahrzehntelange erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Ludger Schlarmann schied Ende 2023 aus altersbedingten Gründen aus der Kanzlei aus und beendete seine jahrzehntelange erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit. Bis 2013 war Herr Ludger Schlarmann zudem bis zum Erreichen der Altersgrenze für Notare viele Jahre erfolgreich als Notar tätig.
UNSERE
KANZLEI
THOMAS WÜST
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THOMAS WÜST
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DIE
RECHTSANWÄLTE
STEPHAN KOHAKE
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DANIEL LEISE
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